Beim Spucktest nicht mitgemacht und daher vom Unterricht ausgeschlossen 17.01.2022 Ein Vater klagt dagegen, dass seine Tochter während zehn Tagen nicht mehr in die Schule gehen durfte – und unterliegt. Datum 17.01.2022 Dokument 20220117_Beim Spucktest nicht mitgemacht und daher vom Unterrcht augeschlossen.pdf (289.9 kB) Medien ✓ NZZ